neues Jahr neues Glück? Naja, mal sehen was so alles auf uns zurollt. da wären zunächst einmal noch mehr Fahrräder.
Die Radfahrer sollen sich künftig an die Ampelanlage für Pkw halten, sofern keine gesonderte Radfahrer-Ampel vorhanden ist. Künftig gilt nach Paragraf 37 Abs. 2 Satz 6 StVO: „Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten.“ Auf Radwegen gelten die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr. Auch schnelle E-Bikes fahren nun auf der Strasse, wenn sie eine Höchstgeschwindigkeit von >25 km/h haben. Für die langsameren Bikes erhalten Radwege ein neues zusätzliches Verkehrsschild „E-Bikes erlaubt“. Davon ausgenommen sind E-Bikes, die bis zu 45 km/h schnell sind.
Einige von euch fahren auch Motorrad, da ändert sich nichts. Wer sich ein neues kauft, muss darauf achten, dass es die Schadstoffklasse 4 erfüllt. Der Geräuschpegel ist auf 80dB begrenzt.
Und wie soll es anders sein, Vater Staat hält nicht nur die Hand bei der künftigen PKW Maut auf, sondern auch bei der HU. Die Preise steigen je nach Bundesland auf stolze 35 bis 55 Euro. Die Emissionsmessung bei AU-pflichtigen Fahrzeugen soll ab Mitte 2017 wieder am Endrohr vorgenommen werden. Studien hatten gezeigt, dass die On-Board-Diagnose das Überschreiten des geltenden Abgaslimits nicht zuverlässig anzeigt. Dies ist aufwändiger als die bisher durchgeführte, digitale Eigendiagnose im Fahrzeug (Onboard-System) und dürfte daher auch zu höheren Kosten für Endverbraucher führen. Wurden die eigentlich durch Einführung der OBD Abnahme gesenkt?
Die Rettungsgasse ist neu geregelt worden. Bei Schrittgeschwindigkeit oder bei Stau müssen Verkehrsteilnehmer eine Rettungsgasse zwischen der ganz linken und der angrenzenden rechten Spur bilden. Bisher wurde die Rettungsgasse bei vier Fahrspuren in der Mitte gebildet.
Nach dem Verbot der Handy-Nutzung beim Fahren, kommt nun auch das Tablet Verbot. Fragt sich nur wann das Radio Bedienverbot folgt. Dazu noch die Anmerkung, in Italien droht ein Führerscheinentzug von bis zu 2 Monaten, wenn nicht mit einer Freisprecheinrichtung telefoniert wird. Für Ausländer kommt das einem Fahrverbot in Italien gleich.
AOK-Schopper-Fahrer werden im Bußgeldkatalog aufgenommen. Wird ein vorgeschriebenes Rollstuhl-Rückhaltesystem oder ein Rollstuhlnutzer-Rückhaltesystem während der Fahrt nicht angelegt, ist eine Verwarnung in Höhe von 30 Euro fällig.
Klimaanlagen dürfen nur noch mit dem neuen 1234y befüllt werden. Ein teurer Spaß für uns Autofahrer.
Winterreifen sind künftig an einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke erkennbar. Motorräder sollen dann nicht mehr der situativen Winterreifenpflicht unterliegen.
Gaffer, die nach einem Verkehrsunfall die Rettungsarbeiten behindern und Fotos oder Videos aufnehmen, statt Erste Hilfe zu leisten, sollen in Zukunft belangt werden können. Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr oder entsprechender Geldbußen stehen im Raum, wenn bei Unglücksfällen Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes behindert werden. Vom Straftatbestand erfasst wird damit auch „bloßes Sitzen- und Stehenbleiben“. Auf verstorbene Personen erweitert werden soll zudem das allgemeine Persönlichkeitsrecht gegen die Herstellung und Verbreitung bloßstellender Bildaufnahmen.
Und dann doch noch etwas positives, es gibt in 2017 einen zusätzlichen Feiertag, den 31.10., der 01.11. bleibt bestehen. Das schöne ist, dass beide Tage Wochentage sind.
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